Noch in diesem Jahr gewährt das Land besonders finanzschwachen Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Bedarfszuweisungen für den Brandschutz. Davon profitiert auch die Gemeinde Kalefeld.


Landtagsabgeordneter Sebastian Penno „Die kurzfristige Bewilligung in Höhe von 588.000 Euro für die Gemeinde Kalefeld durch das Innenministerium ist ein erfreuliches Signal. Der Investitionsbedarf in den Brandschutz ist groß. Mit den Mitteln können wir in den abwehrenden Brandschutz, zum Beispiel in neue Feuerwehrfahrzeuge oder Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden investieren. Konkret werden die 588.000 Euro Bedarfszuweisung für die Gemeinde Kalefeld in den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Oldenrode fließen.“


Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung des Innenministeriums im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 22,8 Millionen Euro für 33 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden vorgesehen. Einzelne Maßnahmen und Projekte der Kommunen werden mit bis zu 70 Prozent und einer Zuweisungssumme von maximal 1,5 Millionen Euro unterstützt.
 

Zum Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die ihre Konsolidierungsbereitschaft überzeugend unter Beweis gestellt haben.